Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.04.2012

Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2012 - I R 46/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11356
BFH, 13.03.2012 - I R 46/11 (https://dejure.org/2012,11356)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2012 - I R 46/11 (https://dejure.org/2012,11356)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2012 - I R 46/11 (https://dejure.org/2012,11356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • openjur.de

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • Bundesfinanzhof

    AO § 51 Abs 1 S 1, AO § 60, KStG § 5 Abs 1 Nr 5, KStG § 5 Abs 1 Nr 9
    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • Bundesfinanzhof

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 AO, § 60 AO, § 5 Abs 1 Nr 5 KStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002
    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • rewis.io

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 5
    Steuerbefreiung für einen Berufsverband gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG 2002

  • datenbank.nwb.de

    Körperschaftsteuerbefreiung eines Berufsverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.12.2018 - V R 45/17

    Berufsverbände in der Umsatzsteuer

    a) Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen eines Wirtschaftszweigs oder der Angehörigen eines Berufs wahrnehmen (BFH-Urteile vom 4. Juni 2003 I R 45/02, BFHE 203, 43, BStBl II 2003, 891, unter II.1., und vom 13. März 2012 I R 46/11, BFH/NV 2012, 1181, unter II.1.a).

    Daher muss der Berufsverband die wirtschaftlichen Interessen aller Angehörigen des Berufs- oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen und nicht nur Interessen einzelner Angehöriger des Berufs- oder Wirtschaftszweigs als Individualinteressen vertreten (BFH-Urteile in BFHE 203, 43, BStBl II 2003, 891, unter II.1., und in BFH/NV 2012, 1181, unter II.1.a).

  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2480/16

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Mitgliederbeiträge eines

    Einen am 29.7.2014 gegen die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag vom 27.6.2014 eingelegten Einspruch begründete der Kläger damit, er sei ein steuerbegünstigter Berufsverband, und er berief sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.3.2012 I R 46/11 (Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1181).

    Der Kläger erfülle nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsverband im Sinne des BFH-Urteils vom 13.3.2012 I R 46/11 (BFH/NV 2012, 1181).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2012 - I B 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11361
BFH, 04.04.2012 - I B 128/11 (https://dejure.org/2012,11361)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2012 - I B 128/11 (https://dejure.org/2012,11361)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2012 - I B 128/11 (https://dejure.org/2012,11361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorliegen von verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Bildung von Rückstellungen für die Zusage von Invaliditätsrenten gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern

  • datenbank.nwb.de

    Angemessenheit einer Altersversorgung und Invaliditätsversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angemessenheit von Invaliditätsrentenzusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1086
  • DB 2012, 1606
  • BFH/NV 2012, 1181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 128/11
    NV: Vereinbaren die Beteiligten eine von vornherein über dem Niveau der gesetzlichen Rente liegende Altersversorgung und Invaliditätsversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers und ist diese Versorgung üblich, angemessen und finanzierbar, ist die steuerliche Anerkennung der für die Invaliditätsrente zu bildenden Rückstellungen nicht auf die bei hypothetischer Sozialversicherungspflicht zu erbringenden Arbeitgeberbeiträge begrenzt (Klarstellung des Senatsurteils vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BFHE 205, 186, BStBl II 2005, 841, BFH/NV 2004, 890).

    Die vom FA geltend gemachte Divergenz des FG-Urteils zum Senatsurteil vom 28. Januar 2004 I R 21/03 (BFHE 205, 186, BStBl II 2005, 841) --Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- liegt nicht vor.

  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 128/11
    Das Senatsurteil ist nicht dahin zu verstehen, dass für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer generell nur der Ersatz der gesetzlichen Rente als angemessen anzusehen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176; Gosch KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 1120; Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 2005, 88, 89; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 739; Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände, 8. Aufl., S. 52 ff.; Höfer in Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht (BetrAVG), Bd. II, Rz 2860 ff., 2948 ff.).
  • FG Düsseldorf, 26.07.2011 - 6 K 1703/08

    Erteilung von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern als

    Auszug aus BFH, 04.04.2012 - I B 128/11
    Die deswegen erhobene Klage hatte im Wesentlichen Erfolg; das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat ihr mit Urteil vom 26. Juli 2011  6 K 1703/08 K,G,F,AO stattgegeben, soweit sie nicht die Bescheide über die Festsetzung von Solidaritätszuschlag und Zinsen betraf.
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 1 K 1730/14

    Zum Vorliegen einer verdeckte Gewinnausschüttung wegen einer Überversorgung nach

    Auch der BFH habe in seiner Entscheidung vom 4. April 2012 (I B 128/11, BFH/NV 2012, 1181) zu erkennen gegeben, dass es sich nicht so verhalte, dass beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der betrieblichen Altersversorgung generell nur der Ersatz der gesetzlichen Renten als angemessen anzusehen sei.

    Diese Ausführungen dienten jedoch nur der Bestimmung einer angemessenen Obergrenze (75 v.H.), bei deren Überschreitung eine Überversorgung vorliegt, und sind nicht dahin zu verstehen, dass eine Pensionszusage unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls stets als unangemessen anzusehen ist und zu einer vGA führt, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v.H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 4. April 2012 I B 128/11, BFH/NV 2012, 1181, wonach für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer generell im Hinblick auf Versorgungszusagen nicht nur der Ersatz der gesetzlichen Rente als angemessen anzusehen ist).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht